Gruppe SÁEZ | Garantie
Gruppe SÁEZ | Garantie
GRÚAS SÁEZ, S.L. als „VERKÄUFER“ garantiert dem Käufer, dass der von ihm erworbene neue Kran in einwandfreiem Betriebszustand und somit frei von jeglichen Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die oben genannte GARANTIE deckt ausschließlich die Ersatzteile und Teile gegen jegliche Herstellungsfehler, sofern der Gebrauch und die Wartung des Krans in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers erfolgen. Alle anderen Kosten, die sich aus dem Ersatz dieser Teile oder Ersatzteile ergeben, wie z.B. deren Transport oder Arbeitskräfte, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in alleinigem Ermessen das defekte Teil zu ersetzen oder zu reparieren.
Die vom Hersteller abgedeckte Garantiezeit beläuft sich, je nachdem, welcher der folgenden Fälle zuerst eintritt, auf:
I. Vierundzwanzig (24) Monate ab dem Transporttermin des Krans.
II. Zwölf (12) Monate ab dem Datum der Montage des Krans.
III. Zweitausendvierhundert (2.400) Stunden Einsatz des Krans.
Es wird davon ausgegangen, dass die Reparaturen in den Betriebsstätten des Herstellers durchgeführt wurden, und der Käufer ist für die Demontage, Verpackung, Verladung, den Transport, die Zölle, Steuern usw. verantwortlich, die sich aus der Einsendung des defekten Materials in die Betriebsstätten des „VERKÄUFERS“ ergeben, ungeachtet dessen, dass dieser dem Käufer nach eigenem Ermessen das Teil zum Austausch des beschädigten Teils im Rahmen der Garantie zur Verfügung stellen kann, und dieser Austausch des beschädigten Teils durch Mitarbeiter von GRÚAS SÁEZ, S.L. oder durch von ihm bevollmächtigte Mitarbeiter zu erfolgen hat.
Im letzteren Fall gehen die Transportkosten sowohl für das vom Verkäufer als Ersatz für das beschädigte Teil als auch für das an den Verkäufer zurückzuschickende Teil zu Lasten des Käufers. Die Parteien akzeptieren hiermit, dass die ersetzten Teile das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers sind, und der Käufer ist verpflichtet, das ersetzte Teil im Rahmen der Garantie an den Verkäufer zurückzusenden.
Die Reparatur oder der Ersatz eines defekten Gegenstandes ändert nicht das Beginndatum der Garantiezeit für die gelieferten Produkte. Die reparierten oder ersetzten Produkte haben ab dem Zeitpunkt der Reparatur oder des Austauschs eine Garantiezeit, die der verbleibenden Gewährleistungsdauer auf dem defekten oder ersetzten Produkt entspricht, bis die oben beschriebenen festgelegten Zeiträume eingehalten werden.
Diese Garantie gilt nicht für Schäden, Mängel usw., die als Folge der nachstehenden Fälle entstehen:
- Normale Abnutzung.
- Reparaturen, Umbauten oder Änderungen an den Kranen, die von Personen außerhalb der Mitarbeiterschaft von GRÚAS SÁEZ, S.L. durchgeführt wurden, ohne eine Genehmigung von GRÚAS SÁEZ S.L. erhalten zu haben.
- Unsachgemäßer Gebrauch, Austausch, Reparatur, Abwandlung, Bewahrung oder Änderung oder mangels Wartung in Übereinstimmung mit den Wartungsvorschriften des Herstellers.
- Falsche oder nachlässige Bedienung, missbräuchlicher Gebrauch, fehlerhafte Montage, Qualitätsschwankungen der elektrischen Versorgung (Spannung, Frequenz usw.), Änderungen, die ohne Genehmigung von GRÚAS SÁEZ, S.L. vorgenommen wurden, Installationen, die im Nachhinein ohne Befolgung der technischen Anweisungen des Produkts vorgenommen oder umgebaut wurden, und im Allgemeinen jede Ursache, die nicht von GRÚAS SÁEZ, S.L. zu verantworten ist.
- Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt verursacht wurden.
In keinem Fall haftet GRÚAS SÁEZ, S.L. gegenüber dem Käufer oder Dritten für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Gegenstand dieser Garantie ergeben oder damit zusammenhängen, wie z.B. Unfälle von Personen, Schäden an Waren, die nicht Gegenstand dieser Garantie sind, entgangene Gewinne, unproduktive Zeit oder Sonstiges. Jede Verpflichtung und Verbindlichkeit des Käufers, die sich aus den zwischen ihm und seinen Kunden bestehenden Garantien ergibt, die über die oben genannten hinausgehen und die von GRÚAS SÁEZ, S.L. nicht schriftlich und ausdrücklich akzeptiert wurden, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
Die Haftbarkeit von GRÚAS SÁEZ, S.L. in Bezug auf die an den Käufer verkauften Krane beschränkt sich auf die in diesem Dokument beschriebene, und diese Haftbarkeit verpflichtet GRÚAS SÁEZ, S.L. in keinem Fall zur Zahlung eines Betrags, der die Kosten des Teils oder Ersatzteils, das Gegenstand dieser Garantie ist, übersteigt.
GRÚAS SÁEZ, S.L. als „VERKÄUFER“ garantiert dem Käufer, dass der von ihm erworbene neue Kran in einwandfreiem Betriebszustand und somit frei von jeglichen Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die oben genannte GARANTIE deckt ausschließlich die Ersatzteile und Teile gegen jegliche Herstellungsfehler, sofern der Gebrauch und die Wartung des Krans in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers erfolgen. Alle anderen Kosten, die sich aus dem Ersatz dieser Teile oder Ersatzteile ergeben, wie z.B. deren Transport oder Arbeitskräfte, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in alleinigem Ermessen das defekte Teil zu ersetzen oder zu reparieren.
Die vom Hersteller abgedeckte Garantiezeit beläuft sich, je nachdem, welcher der folgenden Fälle zuerst eintritt, auf:
I. Vierundzwanzig (24) Monate ab dem Transporttermin des Krans.
II. Zwölf (12) Monate ab dem Datum der Montage des Krans.
III. Zweitausendvierhundert (2.400) Stunden Einsatz des Krans.
Es wird davon ausgegangen, dass die Reparaturen in den Betriebsstätten des Herstellers durchgeführt wurden, und der Käufer ist für die Demontage, Verpackung, Verladung, den Transport, die Zölle, Steuern usw. verantwortlich, die sich aus der Einsendung des defekten Materials in die Betriebsstätten des „VERKÄUFERS“ ergeben, ungeachtet dessen, dass dieser dem Käufer nach eigenem Ermessen das Teil zum Austausch des beschädigten Teils im Rahmen der Garantie zur Verfügung stellen kann, und dieser Austausch des beschädigten Teils durch Mitarbeiter von GRÚAS SÁEZ, S.L. oder durch von ihm bevollmächtigte Mitarbeiter zu erfolgen hat.
Im letzteren Fall gehen die Transportkosten sowohl für das vom Verkäufer als Ersatz für das beschädigte Teil als auch für das an den Verkäufer zurückzuschickende Teil zu Lasten des Käufers. Die Parteien akzeptieren hiermit, dass die ersetzten Teile das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers sind, und der Käufer ist verpflichtet, das ersetzte Teil im Rahmen der Garantie an den Verkäufer zurückzusenden.
Die Reparatur oder der Ersatz eines defekten Gegenstandes ändert nicht das Beginndatum der Garantiezeit für die gelieferten Produkte. Die reparierten oder ersetzten Produkte haben ab dem Zeitpunkt der Reparatur oder des Austauschs eine Garantiezeit, die der verbleibenden Gewährleistungsdauer auf dem defekten oder ersetzten Produkt entspricht, bis die oben beschriebenen festgelegten Zeiträume eingehalten werden.
Diese Garantie gilt nicht für Schäden, Mängel usw., die als Folge der nachstehenden Fälle entstehen:
- Normale Abnutzung.
- Reparaturen, Umbauten oder Änderungen an den Kranen, die von Personen außerhalb der Mitarbeiterschaft von GRÚAS SÁEZ, S.L. durchgeführt wurden, ohne eine Genehmigung von GRÚAS SÁEZ S.L. erhalten zu haben.
- Unsachgemäßer Gebrauch, Austausch, Reparatur, Abwandlung, Bewahrung oder Änderung oder mangels Wartung in Übereinstimmung mit den Wartungsvorschriften des Herstellers.
- Falsche oder nachlässige Bedienung, missbräuchlicher Gebrauch, fehlerhafte Montage, Qualitätsschwankungen der elektrischen Versorgung (Spannung, Frequenz usw.), Änderungen, die ohne Genehmigung von GRÚAS SÁEZ, S.L. vorgenommen wurden, Installationen, die im Nachhinein ohne Befolgung der technischen Anweisungen des Produkts vorgenommen oder umgebaut wurden, und im Allgemeinen jede Ursache, die nicht von GRÚAS SÁEZ, S.L. zu verantworten ist.
- Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt verursacht wurden.
In keinem Fall haftet GRÚAS SÁEZ, S.L. gegenüber dem Käufer oder Dritten für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Gegenstand dieser Garantie ergeben oder damit zusammenhängen, wie z.B. Unfälle von Personen, Schäden an Waren, die nicht Gegenstand dieser Garantie sind, entgangene Gewinne, unproduktive Zeit oder Sonstiges. Jede Verpflichtung und Verbindlichkeit des Käufers, die sich aus den zwischen ihm und seinen Kunden bestehenden Garantien ergibt, die über die oben genannten hinausgehen und die von GRÚAS SÁEZ, S.L. nicht schriftlich und ausdrücklich akzeptiert wurden, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
Die Haftbarkeit von GRÚAS SÁEZ, S.L. in Bezug auf die an den Käufer verkauften Krane beschränkt sich auf die in diesem Dokument beschriebene, und diese Haftbarkeit verpflichtet GRÚAS SÁEZ, S.L. in keinem Fall zur Zahlung eines Betrags, der die Kosten des Teils oder Ersatzteils, das Gegenstand dieser Garantie ist, übersteigt.
GRÚAS SÁEZ, S.L. als „VERKÄUFER“ garantiert dem Käufer, dass der von ihm erworbene neue Kran in einwandfreiem Betriebszustand und somit frei von jeglichen Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die oben genannte GARANTIE deckt ausschließlich die Ersatzteile und Teile gegen jegliche Herstellungsfehler, sofern der Gebrauch und die Wartung des Krans in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers erfolgen. Alle anderen Kosten, die sich aus dem Ersatz dieser Teile oder Ersatzteile ergeben, wie z.B. deren Transport oder Arbeitskräfte, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in alleinigem Ermessen das defekte Teil zu ersetzen oder zu reparieren.
Die vom Hersteller abgedeckte Garantiezeit beläuft sich, je nachdem, welcher der folgenden Fälle zuerst eintritt, auf:
I. Vierundzwanzig (24) Monate ab dem Transporttermin des Krans.
II. Zwölf (12) Monate ab dem Datum der Montage des Krans.
III. Zweitausendvierhundert (2.400) Stunden Einsatz des Krans.
Es wird davon ausgegangen, dass die Reparaturen in den Betriebsstätten des Herstellers durchgeführt wurden, und der Käufer ist für die Demontage, Verpackung, Verladung, den Transport, die Zölle, Steuern usw. verantwortlich, die sich aus der Einsendung des defekten Materials in die Betriebsstätten des „VERKÄUFERS“ ergeben, ungeachtet dessen, dass dieser dem Käufer nach eigenem Ermessen das Teil zum Austausch des beschädigten Teils im Rahmen der Garantie zur Verfügung stellen kann, und dieser Austausch des beschädigten Teils durch Mitarbeiter von GRÚAS SÁEZ, S.L. oder durch von ihm bevollmächtigte Mitarbeiter zu erfolgen hat.
Im letzteren Fall gehen die Transportkosten sowohl für das vom Verkäufer als Ersatz für das beschädigte Teil als auch für das an den Verkäufer zurückzuschickende Teil zu Lasten des Käufers. Die Parteien akzeptieren hiermit, dass die ersetzten Teile das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers sind, und der Käufer ist verpflichtet, das ersetzte Teil im Rahmen der Garantie an den Verkäufer zurückzusenden.
Die Reparatur oder der Ersatz eines defekten Gegenstandes ändert nicht das Beginndatum der Garantiezeit für die gelieferten Produkte. Die reparierten oder ersetzten Produkte haben ab dem Zeitpunkt der Reparatur oder des Austauschs eine Garantiezeit, die der verbleibenden Gewährleistungsdauer auf dem defekten oder ersetzten Produkt entspricht, bis die oben beschriebenen festgelegten Zeiträume eingehalten werden.
Diese Garantie gilt nicht für Schäden, Mängel usw., die als Folge der nachstehenden Fälle entstehen:
- Normale Abnutzung.
- Reparaturen, Umbauten oder Änderungen an den Kranen, die von Personen außerhalb der Mitarbeiterschaft von GRÚAS SÁEZ, S.L. durchgeführt wurden, ohne eine Genehmigung von GRÚAS SÁEZ S.L. erhalten zu haben.
- Unsachgemäßer Gebrauch, Austausch, Reparatur, Abwandlung, Bewahrung oder Änderung oder mangels Wartung in Übereinstimmung mit den Wartungsvorschriften des Herstellers.
- Falsche oder nachlässige Bedienung, missbräuchlicher Gebrauch, fehlerhafte Montage, Qualitätsschwankungen der elektrischen Versorgung (Spannung, Frequenz usw.), Änderungen, die ohne Genehmigung von GRÚAS SÁEZ, S.L. vorgenommen wurden, Installationen, die im Nachhinein ohne Befolgung der technischen Anweisungen des Produkts vorgenommen oder umgebaut wurden, und im Allgemeinen jede Ursache, die nicht von GRÚAS SÁEZ, S.L. zu verantworten ist.
- Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt verursacht wurden.
In keinem Fall haftet GRÚAS SÁEZ, S.L. gegenüber dem Käufer oder Dritten für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Gegenstand dieser Garantie ergeben oder damit zusammenhängen, wie z.B. Unfälle von Personen, Schäden an Waren, die nicht Gegenstand dieser Garantie sind, entgangene Gewinne, unproduktive Zeit oder Sonstiges. Jede Verpflichtung und Verbindlichkeit des Käufers, die sich aus den zwischen ihm und seinen Kunden bestehenden Garantien ergibt, die über die oben genannten hinausgehen und die von GRÚAS SÁEZ, S.L. nicht schriftlich und ausdrücklich akzeptiert wurden, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
Die Haftbarkeit von GRÚAS SÁEZ, S.L. in Bezug auf die an den Käufer verkauften Krane beschränkt sich auf die in diesem Dokument beschriebene, und diese Haftbarkeit verpflichtet GRÚAS SÁEZ, S.L. in keinem Fall zur Zahlung eines Betrags, der die Kosten des Teils oder Ersatzteils, das Gegenstand dieser Garantie ist, übersteigt.